Heimhelfer*in (w/m/d)
... , zzgl. SEG-Zulage, beträgt (SWÖ-KV, Einstufung in Verwendungsgruppe 4). Das tatsächliche Einkommen, das über dem KV liegen kann, legen wir gemeinsam ...
... , zzgl. SEG-Zulage, beträgt (SWÖ-KV, Einstufung in Verwendungsgruppe 4). Das tatsächliche Einkommen, das über dem KV liegen kann, legen wir gemeinsam ...
... , zzgl. SEG-Zulage, beträgt (SWÖ-KV, Einstufung in Verwendungsgruppe 4). Das tatsächliche Einkommen, das über dem KV liegen kann, legen wir gemeinsam ...
... , zzgl. SEG-Zulage, beträgt (SWÖ-KV, Einstufung in Verwendungsgruppe 4). Das tatsächliche Einkommen, das über dem KV liegen kann, legen wir gemeinsam ...
... , zzgl. SEG-Zulage, beträgt (SWÖ-KV, Einstufung in Verwendungsgruppe 4). Das tatsächliche Einkommen, das über dem KV liegen kann, legen wir gemeinsam ...
... , zzgl. SEG-Zulage, beträgt (SWÖ-KV, Einstufung in Verwendungsgruppe 4). Das tatsächliche Einkommen, das über dem KV liegen kann, legen wir gemeinsam ...
... , zzgl. SEG-Zulage, beträgt (SWÖ-KV, Einstufung in Verwendungsgruppe 7a). Das tatsächliche Einkommen, das über dem KV liegen kann, legen wir gemeinsam ...
... , zzgl. SEG-Zulage, beträgt (SWÖ-KV, Einstufung in Verwendungsgruppe 7a). Das tatsächliche Einkommen, das über dem KV liegen kann, legen wir gemeinsam ...
... , zzgl. SEG-Zulage, beträgt (SWÖ-KV, Einstufung in Verwendungsgruppe 7a). Das tatsächliche Einkommen, das über dem KV liegen kann, legen wir gemeinsam ...
... und Mittwoch Ruhetag, Bezahlung nach KV, Prämienzahlung, kein Teildienst, nur auf ... und Mittwoch Ruhetag, Bezahlung nach KV oder Mehrzahlung nach Qualifikation und ...
... , zzgl. SEG-Zulage, beträgt (SWÖ-KV, Einstufung in Verwendungsgruppe 7a). Das tatsächliche Einkommen, das über dem KV liegen kann, legen wir gemeinsam ...